BEG-Förderung: Bis zu 70 % beim energetischen Sanieren sparen!

Im folgenden Beitrag wird beschrieben, was genau hinter der neuen BEG-Förderung steckt und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Außerdem wird erklärt, wo und wie genau Sie die Zuschüsse beantragen können. Die Förderung dient vor allem als Anreiz alte Heizungsanlagen zu optimieren oder gegen ökologischere auszutauschen. So soll die Energiewende gelingen –

Die neue BEG-Förderung für 2024 im Überblick

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen 2024 finanzielle Mittel für die energieeffiziente Umrüstung von Gebäuden und zur Förderung von erneuerbaren Energien bereit. Mehrere Förderprogramme sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst.

In zwei Sanierungsbereichen werden mehrere Möglichkeiten zur Förderung angeboten: Zum einen sind Zuschüsse für den Austausch von veralteten fossilen Heizungsanlagen durch nachhaltigere Systeme auf Basis erneuerbarer Energien vorgesehen. Zum anderen werden einzelne Maßnahmen für die energetische Sanierung zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert wie beispielsweise die Optimierung von bestehenden Heizungssystemen.

Zuschüsse der BEG-Richtlinien für das Jahr 2024

  • Die Investitionssumme muss mind. 2.000€ Brutto betragen. 
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. 
  • Die maximalen förderfähigen Kosten sind gedeckelt:
- Der maximale Förderzuschuss für die energetische Sanierung eines Gebäudes zur Energieeffizienzsteigerung liegt pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei 30.000€ oder bei 60.000€, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
- Der maximale Förderzuschuss für den Austausch einer Heizungsanlage beläuft sich für die erste Wohneinheit und pro Kalenderjahr auf 30.000€

Förderungen für den Heizungsaustausch

Neue Heizungsanlagen mit umweltfreundlicheren Technologien werden ab 2024 staatlich erheblich gefördert. Für dem Wechsel von alten und ineffizienten Heizsystemen gegen innovative und umweltfreundlichere Alternativen, die mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden,erhalten Sie eine Grundförderung von 30 %. Der Investitionskostenzuschuss ist einkommensabhängig und kann auf max. 70 % ansteigen.

Wechsel der Heizanlagen

  • 30 % Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter noch funktionstüchtiger fossiler Heizungen.
  • Optional 5 % Effizienzbonus für Heizanlagen, die als Wärmequelle Wasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
  • Optional 30 %Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die genaue Höhe des Zuschusses ist nicht nur vom Einkommen abhängig, sondern auch davon, welche Art von Heizsystem installiert wird. Der Anreiz: Der Eigenanteil für die Anschaffung einer zukunftsfähigen Heizung kann durch dir Förderung günstiger als die Erneuerung einer Gas- oder Öl-Heizung sein. Besonders nachhaltige und umweltschonende Heizsysteme werden mit einer höheren Summe bezuschusst. Fossile Heizungen werden über die Förderprogramme des Bundes grundsätzlich nicht mehr bezuschusst.

Die Boni sind kombinierbar. Insgesamt können Eigentümerinnen und Eigentümer einen Investitionszuschuss von bis zu 70 % beantragen. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 € beantragt werden. Dieser Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5mg/m3 . In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 23.500 €. Die Kosten für Handwerker und Materialien werden auch gefördert.

BEG-Förderung beim KfW beantragen – so funktioniert's

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die Maßnahme zunächst einmal gründlich planen.

1. Schritt – Lassen Sie sich beraten

Sie müssen Ihr Vorhaben mit einem Fachbetrieb planen und umsetzen. Bei größeren Sanierungen wird häufig die Unterstützung durch einen Energieeffizienzexperten nötig. Die Kosten für die Energieberatung werden auch gefördert.

2.Schritt – Den Antrag einreichen

Ab dem 01. Februar 2024 können Sie sich bei der KfW registrieren. Das ist die Voraussetzung, um einen Antrag stellen zu können. Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt im Kundenportal unter: „Meine KfW“. Das Portal wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 freigeschaltet. Der Heizungsaustausch kann aber schon jetzt beauftragt werden. Der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen kann nachgereicht werden.

Bedingung für die Antragstellung:

Zusammen mit dem Förderantrag muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch bei der KfW eingereicht werden. Sie erhalten eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Wichtiger Hinweis:

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einer Bank zusätzlich beantragt werden kann.

--> Weitere Informationen zu den konkreten Fördervoraussetzungen und nützliche Tipps für die Antragstellung finden Sie auch unter: www.kfw.de

Förderungen für Flächenheizungen und Regelungstechnik

Die Optimierung der Heizleistung einer Anlage durch den Einbau einer Flächen- oder Fußbodenheizung und die Erneuerung der Regelungstechnik werden jeweils mit 15 % gefördert. Ziel der Maßnahmen ist, die Energieeffizienz zu erhöhen. In den Bereichen Flächen- und Fußbodenheizung sowie der Regelungstechnik bietet Blanke Systems viele innovative Produkte an – hier ist für jede Art von Sanierungsvorhaben etwas Passendes dabei.

Als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird der Einsatz einer Flächen- oder Fußbodenheizung zusätzlich mit weiteren 5 %bezuschusst.

--> Bedingungen:

  • Der aktuelle Wärmeerzeuger muss mind. 2 und darf max. 20 Jahren alt sein.
  • Es sind nur Niedertemperatur-Heizkörper mit einer max. Vorlauftemperatur von 55 °C förderfähig.

Weitere Bereiche:

  • Die Installation von Smart Home Systemen wie BLANKE SMART HOME zum energieeffizienteren Heizen wird zusätzlich mit 15 % gefördert.
  • Zusätzlich werden 50 % der Kosten für Fachplanung und Antragstellung eines Energieeffizienz-Experten gefördert.

BEG-Förderung bei der BAFA beantragen – so funktioniert's:

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie die Maßnahme zunächst einmal gründlich planen und mit einem Fachhandwerker besprechen, wie Sie Ihre Heizungsanlage optimieren können. Durch die Optimierung Ihres Heizsystems können Sie langfristig Kosten und Energie einsparen.

Die Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags ist die Planung und zukünftige Umsetzung des Vorhabens mit einem Fachbetrieb. Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten möglich. Die Kosten für die Energieberatung werden auch gefördert.

1. Schritt - Den Antrag einreichen:

Webseite der BAFA (BEG-Zuschuss) oder über Ihre Hausbank (BEG-Darlehen) beantragen.

2.Schritt - Der Zeitpunkt ist entscheiden

Um keine Gelder zu verlieren, kommt es auf den richtigen Antragszeitpunkt an. Entscheiden Sie sich für die BEG-EM-Förderung, müssen Sie die Zuschüsse schon vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Nutzen Sie den iSFP-Bonus, benötigen Sie für die Antragstellung einen Energie-Effizienz-Experten.

Wichtiger Hinweis:

Nach der Antragstellung können Sie auf eigene Verantwortung mit der Maßnahme beginnen und Fachhandwerker beauftragen. Eine Aussage darüber, ob Sie die Fördermittel tatsächlich erhalten, gibt aber erst der Bewilligungsbescheid. Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie nach Abschluss der Maßnahmen die entsprechenden Verwendungsnachweise beim Fördergeber einreichen.

--> Weitere Informationen zu den konkreten Fördervoraussetzungen und nützliche Tipps für die Antragstellung finden Sie auch unter: www.bafa.de

Neu ab 2024: BAFA-Förderungen und KfW-Förderung in Kombination

Ab 2024 dürfen die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude wie die Optimierung der Heizungsanlage zusammengerechnet werden, sodass Sie bei der Sanierung eines Einfamilienhauses in Summe Anspruch auf eine BEG-Förderungen von maxi. 90.000 € haben, wenn der Heizungswechsel und die Maßnahmen mit einem iSFP durchgeführt werden.

Wer kann alles von der Förderung profitieren?

Jeder Wohneigentümer und Wohneigentümer in Deutschland.

In welchem Zeitraum gibt es die Förderung?

Für den Bundeshaushalt 2024 ist ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. € beschlossen worden. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

DREAMTEAM: Fußbodenheizung und Wärmepumpe

Sie überlegen bei der Sanierung eine Wärmepumpe einzubauen? Denken Sie an die richtige Wärmeverteilung! Je geringer der Wärmebedarf eines Gebäudes, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Optimal ist die Kombination der Wärmepumpe mit einer Fußbodenheizung oder Flächentemperierung von Blanke Systems. Die breit aufgestellten Produktwelten der BLANKE PERMATOP und BLANKE ELOTOP Systemlösungen eignen sich ideal für die Sanierung Ihres Eigenheims.

Für eine umweltschonende Energieerzeugung, ist die Kombination aus einer ökologischeren Fußbodenheizung wie derBLANKE PERMATOP NATURE und einer Wärmepumpe perfekt! So können Sie 78 Prozent der Wärme aus der Umwelt gewinnen.

Vorteile der Systeme im Überblick:

  • Für niedrige Vorlauftemperaturen geeignet.
  • Schnelle und gleichmäßige Wärmeverteilung.
  • Dünnschichter Systemaufbau und geringes Gewicht.
  • Schneller Einbau ohne lange Trocknungszeiten
  • Komplett-Sets: Aufeinander abgestimmte Systemkomponenten aus einer Hand.
  • Hohes Maß an Komfort und Sicherheit.

Neben dem Heizungswechsel werden auch weitere Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung von Gebäuden unterstützt. Beim BAFA können Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Unter die förderfähigen Zuschüsse fallen beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung der Anlagentechnik. Der mögliche Fördersatz beträgt bis zu 20 %.

Gebäudehülle

Keller, Fassade oder Dach dämmen wird mit 15 % gefördert:

  • Wichtig ist hierfür das Einhalten der technischen Mindestanforderungen, damit die Dämmung förderfähig ist.

Der Austausch von Fenster und Türen wird mit 15 % gefördert:

  • Wichtig ist hierfür das Einhalten der technischen Mindestanforderungen, damit die Fenster förderfähig sind.

Ausschlaggebend für die Förderung ist der U-Wert. Bei Fenstern, darf er 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten, um als besonders energetisch zu gelten.

Wichtiger Hinweis:

Der Grundfördersatz beträgt 15 %.Wenn ein iSFP vorliegt, können sie außerdem einen weiteren Bonus von 5 % beantragen.